Welche Heizungsart ist die richtige für Sie? In diesem Beitrag vergleichen wir die verschiedenen Heizungsarten und geben Ihnen einen Überblick über die Vor- und Nachteile.
FAQ (Fragen & Antworten)
FAQ (Fragen & Antworten)

FAQ (Fragen & Antworten)

  • Der Begriff Konversion leitet sich vom lateinischen Wort conversio ab und bedeutet Umwandlung/Umkehrung. Es beschreibt den Prozess, wie zuvor anderweitig genutzte Flächen wieder in den Wirtschafts- oder Naturkreislauf integriert werden. Beispiele dafür sind ehemalige Industrie- oder Militäranlagen. In Deutschland gehören militärische Areale zu Sonderflächen des Bundes und sind für die zivile Bevölkerung nicht zugänglich. Nach der Bundeswehrstrukturreform, die ab 1990 begann, werden nach und nach einige dieser Flächen frei und können für die Gemeinden und ihre Bevölkerung nutzbar gemacht werden.

    Die Umnutzung solcher Militärflächen ist in der Regel ein äußerst umfangreicher und langwieriger Prozess mit komplexen Herausforderungen. Dies bedeutet hohen personellen Aufwand, der mit bestehenden Strukturen und Personal meist nicht zu leisten ist. Aus diesem Grund wird die Gemeinde von externen Fachleute unterstützt.

  • Wer ist EigentümerIn der freiwerdenden Fläche der Fernmeldeschule? Auf dem Konversionsgelände in Feldafing ist derzeit noch die Führungsunterstützungsschule der Bundeswehr (FüUstgSBw) stationiert, auch bekannt als Fernmeldeschule. Die Fläche ist dementsprechend noch Sondergebiet des Bundes. Eigentümerin dieser Sonderfläche ist die Bundesanstalt für Immobilien (BImA), die damit für Vermarktung und Verkauf der Fläche zuständig ist. Die Gemeinde Feldafing hat am 16.08.2011 eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen und sich damit die Option des Erwerbs der Fläche unter gewissen Bedingungen gesichert.

    Mehr zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA: www.bundesimmobilien.de

  • Zu welchem Zeitpunkt kann das Gelände neu genutzt werden? Militärisch genutzte Flächen dienen vorwiegend Zwecken der Landesverteidigung und unterliegen daher aufgrund einer entsprechenden Widmung einem besonderen Rechtsstatut (sogenannte öffentliche Sache im Verwaltungsgebrauch). Sie sind aufgrund eines militärischen Fachplanungsvorbehaltes weitestgehend dem Zugriff der kommunalen Planungshoheit entzogen (vgl. § 37 BauGB). Das bedeutet: Die militärische Vorhabenplanung geht der gemeindlichen Bauleitplanung vor. Erst nach der Freigabe der Flächen aus der militärischen Trägerschaft durch die Bundeswehr kann die Gemeinde konkrete Planungen umsetzen. Nach derzeitigem Planungsstand wird die Bundeswehr die Nutzung der Fernmeldeschule auf dem Gelände nicht vor 2019 aufgeben. Zunächst muss ein Neubau am Standort Pöcking (General-Feldgiebel-Kaserne) errichtet werden, bevor die Führungsunterstützungsschule in der General-Fellgiebel-Kaserne in Pöcking zusammengeführt werden kann. Nach Abzug der Bundeswehr und einer Freigabeerklärung erfolgt zunächst eine formale, sog. Entbehrlichkeitsprüfung. Dabei wird intern geprüft, ob das Grundstück oder Teile davon für zivile Aufgaben des Bundes benötigt werden. Erst wenn diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen worden ist, kann das Grundstück von der BImA vermarktet werden. Bis zur Veräußerung bleibt diese Eigentümerin der Flächen.

    Mit der Freigabeerklärung erhält die Gemeinde Ihre Planungshoheit über das Gelände zurück. Sie kann dann konkrete Schritte für eine Nachnutzung des Geländes mithilfe der gemeindlichen Bauleitplanung unternehmen. Durch diese Planungen kann die Gemeinde selbst steuern, welche Nutzung(en) Sie für das Gelände verwirklicht sehen möchte. Dies wird in der Regel in enger Kooperation mit der BImA erfolgen. Erst nach Abschluss dieser Planungen kann das Gelände zivil genutzt werden, sofern nicht befristete Übergangsnutzungen zugelassen werden können.

  • Wer entscheidet, was auf dem Gelände geschieht? Die Gemeinde erhält nach der Freigabe die uneingeschränkte Planungshoheit und entscheidet über die zukünftige Nutzung der Flächen. Die BImA ist als Eigentümerin der Flächen für den Verkauf zuständig. Dabei ist sie rechtlich dazu verpflichtet, die Grundstücke im Rahmen eines Bieterverfahrens zum Verkehrswert zu veräußern. Um die dabei zwangsläufig auftretenden Interessenkollisionen möglichst weitgehend in Einklang bringen zu können, hat sich ein kooperativer Ansatz im Konversionsprozess bewährt, bei dem Gemeinde und BImA eng zusammenarbeiten. Die Gemeinde hat grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Konversionsfläche außerhalb eines Bieterverfahrens von der BImA zum ermittelten Verkehrswert zu erwerben, wenn sie darauf Nutzungen verwirklichen will, die zur Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben dienen (z. B. Kindergarten, Schule, Bauhof, Bücherei etc.). Für diese Entscheidung ist, ebenso wie für alle Planungsentscheidungen, der Gemeinderat als gemeindliches Willensbildungsorgan zuständig. Das Projektteam zur Konversion ermittelt Grundlagen, Pläne und Modelle, die dann im Beteiligungsprozess besprochen werden und später dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage dienen.

    Siehe auch die „Projektkommunikation“

    Siehe auch die einzelnen Projekte unter „Aktuelle Themen“

  • Bleiben die Gebäude erhalten? Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Die Sturmblockhäuser sowie der Mannschafts-Speisesaal der Bundeswehr stehen unter Denkmalschutz. Sie genießen daher besonderen Schutz und können nicht ohne Weiteres abgerissen werden. Frühestens zwei Jahre vor Abzug der Bundeswehr kann die Gebäudesubstanz auf dem Areal untersucht werden. Der Erhalt des denkmalgeschützten Villino (Thomas-Mann-Haus) auf dem nördlichen Gelände steht dagegen fest.
  • Es existiert eine Untersuchung auf Altlasten von 2007, als in diesem Gebiet der Bestand an Grünland aufgenommen wurde. Eine kritische Schadstoffbelastung der Bodenluft und des Bodens konnte nicht festgestellt werden. Weitere detaillierte Untersuchungen werden in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) folgen und ihre Ergebnisse vor dem Verkauf feststehen.
  • Was bedeutet „Erstzugriffsoption“? Deutschlandweit können Konversionsgrundstücke ohne Bieterverfahren an die Kommunen vergeben werden. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages 2012 beschlossen. Grundlage für den Verkaufspreis ist der gutachterlich ermittelte Verkehrswert. Erstzugriffsoption bedeutet also, dass die Gemeinde gegenüber anderen Investoren eine bevorzugte Erwerbsmöglichkeit außerhalb eines Bieterverfahrens hat, wenn sie vor der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) belegen kann, dass die künftige Nutzung des Geländes von öffentlichem Interesse ist.

    Für mehr Infos: BImA und Merkblatt Konversion (PDF)

  • Wie kann ich mich in den Konversionsprozess einbringen? Grundsätzlich sollen sich möglichst viele BürgerInnen an der Planung zur Nachnutzung des Areals beteiligen, um Anregungen und Vorstellungen vieler Altersstufen und Lebenssituationen miteinzubeziehen. Ein breit angelegter Beteiligungsprozess läuft parallel zum Konversionsprozess. Gern können Sie sich darüber hinaus bei der Zukunftswerkstatt Feldafing engagieren.

    Die Gemeinde Feldafing beteiligt sich mit ihrer Konversionsfläche an dem europäischen Ideenwettbewerb Europan 2015. Vor der Auslobung des Wettbewerbs fand am 17.01.2015 eine erste Bürgerwerkstatt unter der Leitung von Dr. Hilmar Sturm (gfb Bürgergutachten) statt. Die Ergebnisse sind Grundlage für Europan und auf dieser Website unter Downloads zu finden. Während bzw. nach dem ArchitektInnenwettbewerb findet eine zweite Stufe des Beteiligungsprozesses statt.

    Seit 2001 wird der Termin für den Abzug der Bundeswehr immer wieder verschoben. Damit verzögert sich nicht nur die Entscheidung über eine mögliche Nachnutzung, sondern sie blockiert auch die kontinuierliche Bereitschaft der BürgerInnen an der Beteiligung. Das Projektteam nimmt jedoch alle bisherigen Ergebnisse für ihre Arbeit auf und wünscht sich weiterhin ein konstruktives Engagement.